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KK Schützenverein 1932 Ohlweiler e.V.

 

Neufassung der Satzung von 1981

2014 wurde unsere Satzung auf Grund des Alters auf einen zeitgemäßen neuen Stand neugefasst. Zu dieser Satzung entstand eine Vereinsordnung zur Satzung.

Die Satzung beeinhaltet alle notwendigen Paragraphen, die durch das Amtsgericht vorgeschrieben sind.

Die Vereinsordnung zur Satzung beeinhaltet notwendige Ergänzungen, die das Bestehen des Vereins regeln und die durch die Mitgliederversammlung neu beschlossen werden können, ohne das es einer Eintragung in Vereinsregister bedarf.

Die Neufassung der Satzung, sowie die Vereinsordnung zur Satzung wurde am 14.März 2014 durch die ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) beschlossen.

Nachdem die Satzung beim Amtsgericht eingereicht wurde, verlangte dieses noch eine Änderung. Die Änderung konnte durch den geschäftsführenden Vorstand erneut eingereicht werden, ohne das es einer erneuten Mitgliederversammlung bedarf. Es handelte sich um den §5 Absatz 2. Dieser Absatz lautete wie folgt: Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder auf vereinsüblichem Wege unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Er wurde geändert in: Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich per Post oder E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.